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28.03.2024

 
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selbstständige Nebentätigkeit  
     - Definition  
     - Allgemeines  
     - Versicherungsstatus  
     - Vor- und Nachteile  
     - Steuern  
     - Erstellung eines klaren Konzeptes  
     - übliche Kosten  
     - Fördermassnahmen  
     - Haftung  
     - Scheinselbstständigkeit  
   
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  Allgemeine Informationen rund ums Thema Nebentätigkeiten  
   
   
   
   
  Definition:

Selbständige Nebentätigkeiten laufen grundsätzlich über den Status des Freiberuflers oder des Gewerbetreibenden.

Der Freiberufler hat diverse steuerliche als auch reglementarische Vorteile, allerdings darf nicht jeder diesen Status für sich beanspruchen. Freiberufler müssen bspw. keine Gewerbesteuer zahlen, müssen i.d.R. nicht Pflichtmitglied bei IHK (Industrie- und Handelskammer) bzw. HWK (Handwerkskammer) werden und müssen für das Finanzamt lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung vorweisen. Freiberufler darf sich allerdings nur nennen, wer eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübt.

Beim Gewerbe ist zu beachten, dass es erlaubnisfreie, erlaubnispflichtige und überwachungsbedürftige Gewerbe gibt. Nicht jeder darf überall jedes Gewerbe anmelden. Vor einer Gewerbeanmeldung sollte auch die Rechtsform des Gewerbe feststehen, auch hier gibt es verschiedene Möglichkeiten vom Einzelunternehmen, der Gesellschaft des bürgerlichen Recht (GbR) über OHG, KG, GmbH und Aktiengesellschaft. Hier sollte man sich vorab eingehende Gedanken machen, und sich ggf. beraten lassen. Üblicherweise betreiben selbstständige im Nebenjob ihr Gewerbe als Einzelunternehmer oder GbR. Die Gewerbeanmeldung findet i.d.R. beim Ordnungsamt der Gemeinde gegen Gebühr statt.
Auch zu beachten ist eine eventuelle Zwangsmitgliedschaft in Kammern (IHK/ HWK), wobei diese i.d.R. Kleingewerbetreibenden die Mitgliedsbeiträge erlassen. Existenzgründer sind hier in der Anfangszeit üblicherweise ebenfalls beitragsbefreit.
 
   
  Allgemeines:

Wer eine gute Geschäftsidee hat oder über eine Qualifikation besitzt die sich gut vermarkten lässt, kann auch über diesen Weg eine Nebentätigkeit ausüben. Im Vergleich zur vollständigen Selbstständigkeit spart man sich oft die Beiträge zur Sozialversicherung, wenn man zusätzlich bereits sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Idealerweise betreibt man eine selbstständigen Nebenjob daher zu Beginn neben dem Hauptberuf. Man hat die Sicherheit des Hauptberufs und ist im Nebenjob sein eigener Herr. In der Selbstständigkeit muss man sich allerdings an eine Vielzahl von Regeln halten und trägt auch das unternehmerische Risiko. Das kann unter Umständen den Verlust von investiertem Geld und viel Arbeit bedeuten, die man umsonst gemacht hat.

Es sollte daher genau überlegt werden, ob dieser Weg eines Zusatzeinkommens die richtige Wahl ist. Vorsicht geboten ist in jedem Fall, wenn man den Vorschlag zur Selbstständigkeit von anderen Unternehmen erhält. Damit wird oft nur das Ziel verfolgt Sozialabgaben bei einer regulären Beschäftigung zu sparen und man begibt sich u.U. in die Scheinselbstständigkeit, sollte man dann bspw. ausschliesslich für dieses Unternehmen tätig sein. Die Absicht zur Selbstständigkeit sollte am besten von einem selbst ausgehen und nicht von anderen an einen herangetragen werden. Vor allem wer mit teuren Service-Nummern, hohen Vorauszahlungen oder teuren Schulungen umworben wird sollte sehr vorsichtig sein. Hier liegen oft unseriöse Angebote vor. Gleiches gilt für viele Direktvertriebsmodelle, Multi-Level-Marketing(MLM)-Systeme oder Franchise-Systeme. Hier sollte genau überprüft werden, mit wem man es zu tun hat.

Sollte sich mit der Zeit herausstellen, dass der selbstständige Nebenjob sehr lukrativ ist, bietet sich unter Umständen auch der Wechsel in eine vollständige Selbstständigkeit an.
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  Versicherungsstatus:

Wer gewerblich tätig ist sollte seinen Versicherungsstatus überprüfen.

Das reicht von der gewerblichen Nutzung des Privat-Pkw, das viele Versicherer ausschliessen oder einschränken, über eine Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht , Rechtsschutzversiche-
rung etc.

Je nach Art des Gewerbe sollte auch geprüft werden, inwieweit eine Renten,- Kranken, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung bereits besteht, noch ausreicht oder weitergehende Versicherungen notwendig werden.

Gerade bei der Krankenversicherung ist zu beachten, dass bspw. Familienversicherte maximal 355,- Euro im Monat hinzuverdienen dürfen. Ansonsten verlieren sie den Versicherungsschutz durch die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Privat Versicherte sollten prüfen, ob in ihrem Vertrag bestimmte Risiken ausgeschlossen sind. Wer bspw. im Hauptberuf einer Bürotätigkeit nachgeht und im selbstständigen Nebenjob handwerklich tätig ist, ist hierbei unter Umständen nicht krankenversichert.
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  Vor- und Nachteile:

Im Vergleich zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ergeben sich viele Vorteile als auch Nachteile. Diese sollte man sehr gut abwägen bevor man den Schritt in die Selbststän-
digkeit wagt.

Als Beispiel eine kurze, unvollständige Aufzählung:

Vorteile:
- unternehmerische Entscheidungsfreiheit
- bessere Verdienstmöglichkeiten
- ggf. günstiger Einstieg in die Selbständigkeit bei gleichzeitiger sozialversicherungspflichtiger
   Hauptbeschäftigung
- steuerliche Vorteile durch die Absetzbarkeit in grösserem Umfang

Nachteile:
- in der Regel hoher Zeitaufwand
- kein Kündigungsschutz, keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Schwangerschaft
- Risiko investiertes Geld zu verlieren
- Viele Regeln, Vorschriften und Formalitäten sind zu beachten und einzuhalten
- Risiko des Scheiterns und somit vergeudeter Zeit
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  Steuern:

Als Selbstständiger hat man es mit drei Arten von Steuern zu tun. Diese Steuern sind gerade bei Existenzgründern erst nachträglich fällig, man sollte daher von Anfang an Steuern mit in die eigene Kalkulation einrechnen und ein Drittel bis ein Viertel des Gewinns hierfür zurück-
legen.

Einkommensteuer
Grundsätzlich gilt: Wer weniger als 410,- Euro im Jahr verdient muss keine Einkommensteuer bezahlen. Zwischen 410,- und 820,- Euro müssen ermässigte Steuern bezahlt werden.

Ansonsten gelten die Freibeträge der jeweiligen Steuerklasse.

Steuerklasse I II II IV V VI
Grundfreibetrag 7664 7664 15328 7664 nein nein
Arbeitnehmerpauschbetrag 920 920 920 920 920 nein
Sonderausgabenpauschbetrag 36 36 72 36 nein nein
Alleinerziehendenentlastung nein 1308 nein nein nein nein
Kinderfreibetrag je Kind 5808 5808 5808 2904 nein nein

Was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Die Einkünfte ihrer selbstständigen Arbeit müssen bei der Steuererklärung mittels Formular GSE (Gewerbliche und Selbstständige Einkünfte) angegeben werden. Solidaritätsbeitrag und ggf. Kirchensteuer errechnen sich dann anhand der zu zahlenden Einkommensteuer.

Allerdings hat man die Möglichkeit, viele Betriebskosten von der Steuer abzusetzen. Deshalb ist es wichtig, von Anfang an alle Belege zu sammeln. Man ist auch für eventuelle Betriebsprüfungen verpflichtet, 10 Jahre alle Belege aufzuheben. Unter anderem können ggf. Fahrtkosten mit dem Privat-PKW abgesetz werden. Hierfür ist ggf. das führen eines Fahrtenbuch notwendig, um geschäftliche und private Fahrten zu trennen. Auch Bewirtungs, - Verpflegungskosten sind absetzbar. Ein Arbeitszimmer ist allerdings nur dann absetzbar, wenn es den Mittelpunkt des betriebenen Gewerbe darstellt. Auch Finanzierungskosten wie Kreditraten und Leasinggebühren sind absetzbar.

Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, gegenüber Endverbrauchern Mehrwertsteuer genannt, stellt für Selbstständige sogenannte durchlaiufende Posten dar. Das heisst, die Umsatzsteuer die man selbst auf eingekaufte Waren und Dienstleistungen bezahlt, bezeichnet man als Vorsteuer. Für Produkte die man selbst herstellt oder Dienstleistungen die man selbst erbringt wird dem Kunden zusätzlich zum eigentlichen Preis des Produkts/ der Dienstleistung Umsatzsteuer berechnet. Die Vorsteuer, die man vorher selbst bei Lieferanten, Dienstleistern etc. bereits bezahlt hat darf man von der Umsatzsteuer die man vom Kunden eingefordert hat, abziehen. Das bezeichnet man als Vorsteuerabzug. Die Differenz hiervon ist an das Finanzamt zu überweisen. Hat man mehr Vorsteuer bezahlt als Umsatzsteuer eingenommen, erhält man die Differenz als Guthaben vom Finanzamt erstattet.

Kleinunternehmerregelung
Wem das zu aufwändig ist und wer nur einen Jahresumsatz von bis zu 17.500,- Euro hat, kann bei der Umsatzsteuer die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, d.h. man muss nicht am Umsatzsteuerverfahren teilnehmen. Somit stellt man keine Umsatzsteuer in Rechnung, darf aber natürlich auch keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Wer sich trotzdem freiwillig für die Umsatzsteuererklärung entscheidet, ist allerdings die nächsten 5 Jahr dran gebunden.

Steuersätze und Termine
Der normale Umsatzsteuersatz beträgt derzeit (März 2009) 19% und gilt für den gesamten Umsatz eines Selbstständigen. Neben dem normalen Umsatzsteuersatz gibt es noch den gemässigten in Höhe von derzeit (März 2009) 7%. Dieser gilt allerdings nur für bestimmte Produkte wie Nahrungsmittel, Zeitungen.

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer die der Gemeinde des Selbstständigen zukommt. Über sie sollen Leistungen, die die Gemeinde für den Unternehmer erbringt, abgegolten werden. Berechnet wird die Umsatzsteuer abhängig vom jährlichen Gewinn. Einzelunternehmer oder Betreiber einer GbR haben hierbei einen Freibetrag i.H.v. 24500,- Euro pro Jahr, somit bleiben viele selbstständige Nebentätigkeiten gewerbesteuerfrei.

Wird ein höherer Gewinn erzielt, wird der Freibetrag vom Gewinn abgezogen. Vom Restbetrag werden 3,5% berechnet, die sogenannte Steuermesszahl. Diesen Betrag nennt man Steuermessbetrag. Zur Ermittlung der Gewerbesteuer wird nun dieser Messbetrag mit dem jeweiligen sogenannten Hebesatz der zuständigen Gemeinde multipliziert. Jede Gemeinde definiert jährlich ihren individuellen Hebesatz, welcher mindestens 200% beträgt. Deshalb gibt es für Unternehmen steuerlich attraktive und weniger attraktivere Gemeinden.

Die gezahlte Gewerbesteuer, so denn fällig, kann grösstenteils mit der fälligen Einkommensteuer verrechnet werden. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem sog. Anrechnungsfaktor i.h.v. 3,5 ergibt den Betrag, der von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden kann.
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  Erstellung eines klaren Konzeptes:

Vor der Selbständigkeit sollte man ein klares Konzept ausarbeiten und eindeutige Vorstellungen der Nebentätigkeit haben. Dies betrifft nicht nur die Art der Tätigkeit sondern auch eine vorige Analyse möglicher Kunden und Märkte, die Situation des Wettbewerbs im entsprechenden Bereich, die Gewinnmöglichkeiten, der notwendige Aufwand, finanziell als auch zeitlich.

Dies bedeutet auch, benötige ich extra Räumlichkeiten oder evtl. ein Fahrzeug, schaffe ich alles alleine oder benötige ich personelle Unterstützung, sei es im fachlichen Bereich oder bei der Verwaltung/ den administrativen Tätigkeiten wie Steuererklärung etc.

Es gibt zahlreiche Institutionen die vor einer Existenzgründung konsuiltiert werden können, seien es die IHK/ HWK, ausgesprochene Gründerzentren, die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder das Landes- bzw Bundeswirtschaftsministerium. Auch gibt es viele Fachverbände und Innungen, die über spezielle Beratungsangebote verfügen.

Wer einen Hauptberuf hat muss unbedingt beachten, dass die nach dem Arbeitsgesetz zulässige Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden eingehalten wird. Der zeitliche Auzfwand für eine selbstständige Nebentätigkeit sollte daher sehr vorsichtig kalkuliert werden, damit diese Grenze eingehalten werden kann. Ausserdem verbieten viele Arbeitgeber arbeitsvertraglich Nebentätigkeiten oder schränken diese zumindest ein. Das sollte vorher ebenfalls überprüft und mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.
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  Übliche Kosten:

Kosten die üblicherweise mit Eintritt in die Selbständigkeit anfallen/ anfallen können:

- Mieten, Mietnebenkosten
- Büromaterial
- Telefonkosten, Internetkosten
- Wareneinsätze, Materialeinkäufe
- Geräte, Maschinen, Werkzeuge
- Kfz-Kosten
- Kosten für Werbung/ Marketing
- Steuern, Steuerberatungskosten
- Versicherungen

Diese können dann jedoch wiederum bei der Gewinnermittlung als Betriebskosten ganz oder zumindest teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
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  Fördermassnahmen:

Es gibt für Existenzgründer diverse Arten der Förderung. Das geht von günstigen Krediten über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) über Förderprogramme der Kammern (IHK, HWK etc.), spezielle Programme einzelner Bundesländer etc. Viele dieser Programme gehen allerdings von einer späteren vollen Selbständigkeit aus. Hier sollte man sich genau informieren.
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  Haftung:

Für den Fall des Scheiterns hängt die Höhe der Haftung von der Rechtsform des Gewerbe ab.

Nebenberuflich Selbstständige wählen in der Regel die Form der Einzelunternehmen bei Einzelpersonen oder die GBR bei mehreren Partnern als Firmierung. Hier haftet man jeweils mit dem Privatvermögen.

Man sollte daher von Anfang an monatlich die Einnahmen und Ausgaben im Blick haben und sich bei länger anhaltender Inrentabilität kritisch selbst fragen, ob eine Weiterführung des Gewerbe wirklich sinnvoll ist.
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  Scheinselbstständigkeit:

Als scheinselbstständig wird eingestuft, wer nur so tut als wäre er selbstständig. Davon wird ausgegangen, wenn vermutet wird, dass die vorrangige Absicht darin besteht, Sozialabgaben zu sparen, die bei einer abhängigen Beschäftigung anfallen würden.

Als selbstständig gilt, wer seinen Arbeitsalltag eigenständig organisiert und nicht weisungsgebunden arbeitet hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitszeit etc., wer erfolgsabhängig bezahlt wird und das unternehmerische Risiko selbst trägt.

Gefahr als Scheinselbstständig eingestuft zu werden läuft bspw. auch, wer nur einen einzigen Auftraggeber hat und keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten hat, wer nicht eigenständig am Markt auftritt, Umsatzvorgaben hat oder Urlaubsvorgaben.

Wer als Scheinselbstständiger eingestuft wird, hat den vollen Beitrag zur Rentenversicherung zu zahlen, d.h. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag. Ausnahmen gelten hier für Existenzgründer.
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