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26.04.2024

 
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    Ratgeber für Selbstständige  
   
  Selbstständige dürfen alle Nebenjobarten ausüben und auch mehre Minijobs haben. Diese dürfen allerdings in der Summe die 400 Euro Grenze im Monat nicht überschreiten.

Kurzfristige Beschäftigungen mit all ihren Vorteilen sind ebenfalls möglich.

Für Freiberufler die über ein berufsständiges Versorgungswerk rentenversichert sind, muss für den Minijob vom Arbeitgeber trotzdem die Rentenversicherungspauschale gezahlt werden, auch wenn der Freiberufler hierdurch keine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung erhält.

Vor Aufnahme einer abhängigen Nebenbeschäftigung sollte geklärt werden an welche Institution die Pauschale für die Rentenversicherung abgeführt werden muss.
 
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